Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2022 - 8 B 53.21 (8 C 4.22)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,21444
BVerwG, 15.06.2022 - 8 B 53.21 (8 C 4.22) (https://dejure.org/2022,21444)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2022 - 8 B 53.21 (8 C 4.22) (https://dejure.org/2022,21444)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 8 B 53.21 (8 C 4.22) (https://dejure.org/2022,21444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,21444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 16.94

    Restitution zugeordneten Kommunalvermögens

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 8 B 53.21
    Das angegriffene Urteil weicht in Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 1 VZOG von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1995 - 7 C 16.94 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 8) ab und beruht auf dieser Abweichung.

    Vielmehr ist - umgekehrt - das zugeordnete Vermögen mit dem Restitutionsanspruch belastet mit der Folge, dass eine vorangegangene Zuordnung der Restitution nicht entgegensteht und diese keine ausdrückliche Aufhebung des früheren Zuordnungsbescheides voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 7 C 16.94 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 8 S. 6).

    Die Restitution ändert die Zuordnungsentscheidung der Sache nach, ohne dass deren Bestandskraft dem entgegenstünde (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 7 C 16.94 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 8 S. 6 f.).

  • BVerwG, 12.07.2023 - 8 C 4.22

    Restitution von Grundstücken - und deren Verwendung im komplexen Wohnungsbau

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2022 - 8 B 53.21
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 4.22 fortgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht